Öffentlich bestellte und vereidigte EDV-Sachverständige
- Der ö. b. u. v. EDV-Sachverständige erstellt für Amts-, Land- und Oberlandesgerichte-Verfassungsgericht und Staatsanwaltschaften Gerichtsgutachten im Zivil- und Strafverfahren sowie im selbständigen Beweissicherungs-verfahren.
- Der ö. b. u. v. EDV-Savcherständige wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bestellt. Die besonderen fachlichen und persönlichen Eignungen werden in einem langwierigen Prüfungs- und Auswahlverfahren von der IHK und deren EDV-Fachgremien festgestelllt.
- Der ö. b. u. v. EDV-Sachverständige erstellt zudem Gutachten für Firmen und Privatpersonen zur Sachabklärung im Vorfeld von sich abzeichnenden Rechtsstreitigkeiten zwecks Ermittlung von Rechtssicherheit und Prozessrisiko.