Gutachten im Parteienverfahren
Das Parteiengutachten ist ein Instrument um im Vorfeld eines drohenden Rechtsverfahrens Antworten auf den möglichen Prozessausgang zu erhalten und das Prozessrisiko einzuschätzen!
Das Parteiengutachten kann für die Bestimmung von Forderungen bzw. für die Bestimmung von Streithöhe und der Strittigkeitspunkte herangezogen werden! Durch die Einbringung des Parteiengutachtens in ein Rechtsverfahren kann der Prozessverlauf erheblich beeinflußt werden!
Das Parteiengutachten beinhaltet die Sachverständigenleistungen
- Juristische Abklärung der Rechte und Pflichten der Auftragspartei
- Hilfestellung bei der Beweisbeschlussformulierung
- Erstellung des Gutachtens nach Richtlinien und Empfehlungen des BVS
- Ortstermine, Recherchen, Üblichkeitsfeststellungen
- Fehleranalyse und Wirkung nach DIN, ISO, EN, „Stand der Technik“ usw.
- Vorstellung des Parteiengutachtens mit Hinweisen zum weiteren Vorgehen