Gutachten im Gerichtsverfahren
Der ö.b.u.v. EDV-Sachverständige erstellt gemäß Zivilprozessordnung §144 sowie §404 ZPO und Strafprozessordnung §73 StPO Gerichtsgutachten für Amts-, Land- und Oberlandesgerichte. Privat- bzw. Parteiengutachten können von den Parteien in einem Gerichtsverfahren als Gutachtenbeweis eingebracht werden! Hier finden Sie beispielhafte Referenzen von über 60 Gerichte, für die ich deutschlandweit tätig bin!
Referenzen (Auszug)