Gutachten in den Projektphasen
In den IT-Projektphasen der Projektmodelle V-Modell 97/XT, Wasserfall-Phasenmodell und Scrum bildet das Gutachten in den Übergängen den SOLL-IST-Zustand mit möglichen Differenzen ab.
Diese Abweichungen zum Vertrag bzw. Spezifikation werden durch Wertungsverfahren bestimmt. Die Ergebnisse werden auf die juristische Ebene gehoben. Die anschließende rechtliche Bewertung bestimmt und begleitet den Prozess der Fehler- und Mängelbeseitigung. Mittels des Gutachtens wird der Mangel bestimmt und ein Beseitigungsverfahren kann vorgegeben werden.
Mit dem Gutachten ergibt sich ein juristisches Instrument zur Interessensicherung!
Das Gutachten entwickelt seine Wirkung ummittelbar im Projekt und kann an der Quelle den Mangel beseitigen. Zudem ergeben sich positive Seiteneffekte für andere Teilbereiche und Projektphasen.