Gutachten bei der Übergabe und Abnahme
Bei der Übergabe und der Abnahme ergeben sich besondere juristische Sichtweiten, die sich aus den Gesetzen über Gewährleistung ergeben. Dieses Gutachten berücksichtigt die besonderen Vorgehensweisen bei Fehlern und Mängeln, die Mängelrüge, das Nachbesserungs- bzw. Heilungsverfahren und den Vertragstypen Kaufvertrag- Werkvertrag-Dienstvertrag zwischen den Parteien.
Die Abweichungen zwischen SOLL und IST werden von ö.b.u.v. Sachverständigen bestimmt nach Vertrag bzw. Vertragstypus, nach Branchenüblichkeit, nach „Stand der Technik“ und nach DIN, ISO, Europa-Norm.