Abnahmegutachten - EDV-Gutachten-Porsche V2-1-2021-03-28

Diplom Ingenieur der Informatik
Heinz-Wilhelm Porsche
Öffentlich bestellter und vereidigter EDV-Sachverständiger
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Gutachten für Amts-, Landes-, Oberlandesgerichte und Firmen-Konzerne
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Gutachten bei der Übergabe und Abnahme

Bei der Übergabe und der Abnahme ergeben sich besondere juristische Sichtweiten, die sich aus den Gesetzen über Gewährleistung ergeben. Dieses Gutachten berücksichtigt die besonderen Vorgehensweisen bei Fehlern und Mängeln, die Mängelrüge, das Nachbesserungs- bzw. Heilungsverfahren und den Vertragstypen Kaufvertrag- Werkvertrag-Dienstvertrag zwischen den Parteien.

Die Abweichungen zwischen SOLL und IST werden von ö.b.u.v. Sachverständigen bestimmt nach Vertrag bzw. Vertragstypus, nach Branchenüblichkeit, nach „Stand der Technik“ und nach DIN, ISO, Europa-Norm.
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