Gutachten im Schiedsverfahren
Das Schiedsgutachten ist ein Schlichtungsinstrument zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Streitfall.
Der ö.b.u.v. Sachverständige erstellt nach Auftrag durch die beteiligten Parteien ein Schiedsgutachten nach BGB und ZPO zwecks Klärung von strittigen Sachverhalten. Die streitenden Parteien unterwerfen sich dem Ergebnis des Schiedsgutachtens. Das Ergebnis ist juristisch bindend!
Mit diesem Schlichtungsinstrument können strittige Sachverhalte mit geringen Kosten und ohne Einschaltung von Rechtsinstanzen geklärt und entschieden werden!
Das Schiedsgutachten beinhaltet die Sachverständigenleistungen
- Juristische Abklärung der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
- Hilfestellung bei dem Abschluss des Gutachterabredevertrages
- Erstellung des Schiedsgutachtenvertrages
- Hilfestellung bei der Beweisbeschlussformulierung
- Erstellung des Schiedsgutachtens gem. Richtlinien u. Empfehlungen des BVS
- Ortstermine, Recherchen, Branchenüblichkeit
- Fehleranalyse und Wirkung nach DIN, ISO, EN, „Stand der Technik“, usw.
- Vorstellung des Schiedsgutachtens mit Moderation